Schutzmassnahmen für Amphibien
In der Schweiz sind alle einheimischen Amphibienarten geschützt (Gesetze und Verordnungen). Dennoch gibt es Situationen, in welchen noch viel zu viele Amphibien ihr Leben lassen müssen. An erster Stelle handelt es sich hierbei um Verkehrswege und Entwässerungsanlagen (Kanalisation). Gut geplante Schutzmassnahmen helfen, die Opferzahlen zu reduzieren.
Amphibien nutzen über das Jahr verschiedene Lebensräume: Laichgewässer, Sommerlebensraum und Winterlebensraum. Wandern sie von einem Lebensraum zum andern, können sie grosse Distanzen zurücklegen (je nach Art mehrere Kilometer). Im dicht besiedelten Schweizer Mittelland müssen sie früher oder später Strassen oder Eisenbahnlinien queren, was ein hohes Mortalitätsrisiko birgt. Verschiedene Schutzmassnahmen wie Kleintierunterführungen, temporär aufgestellte Amphibienzäune und temporäre Strassensperrungen können die Opferzahlen von Amphibien und anderen Kleintieren auf Verkehrswegen reduzieren.
Eine weniger augenfällige Gefahr von Verkehrswegen liegt in deren Entwässerung: sie leitet nicht nur das Strassenabwasser, sondern auch feuchtigkeitsliebende Tiere direkt zu den Schächten. Fallen Amphibien in Entwässerungsschächte, können sie nicht mehr aussteigen und verhungern. Viele Tiere werden durch die Kanalisation in Regenwasserbecken, Pumpwerke und Kläranlagen geschwemmt, aus welchen nur die wenigsten lebend geborgen werden. Es kann an verschiedenen Stellen angesetzt werden, um die Anzahl Amphibien und anderer Kleintiere im Entwässerungssystem zu reduzieren (z.B. Ausstiegshilfen aus Schächten, Regenwasserbecken und ARA’s).
Im Siedlungsraum finden sich weitere Fallen: Lichtschächte, Kellerabgänge, Swimmingpools und für Amphibien unüberwindbare Hindernisse wie Mauern. Viele dieser Fallen lassen sich mit einfachen Massnahmen entschärfen.
Weitere Schutzmassnahmen umfassen:
- Die Reduktion der negativen Einflüsse, welche zur Gefährdung von Amphibien beitragen (Pestizideinsatz, Lebensraumzerstörung und -Abwertung …)
- Die Prävention der Ausbreitung von Infektionskrankheiten und eingeschleppten Arten (Amphibien, Fische, Krebse)
- Die Förderung von Lebensräumen (auf Zielarten spezifische Gewässer erstellen, Weiherpflege, Vernetzung von Lebensräumen, …; siehe Aktionspläne und Praxismerkblätter)