Kaulquappen in der Schule aufziehen
Jedes Frühjahr erhält info fauna - karch zahlreiche Anfragen zur Aufzucht von Kaulquappen im Aquarium. An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass alle Amphibien nach Artikel 20 der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) geschützt sind. Das Sammeln von Laich bzw. das Einfangen von Larven oder erwachsenen Tieren und deren Besitz sind nur mit einer Sonderbewilligung erlaubt.
Lehrpersonen erhalten in der Regel problemlos eine Bewilligung für die Aufzucht im Klassenzimmer; in einigen Kantonen ist die Haltung in Schulen zu Lehr- und Forschungszwecken sogar speziell ohne Genehmigung erlaubt. Die kantonalen Naturschutzbehörden erteilen Auskünfte und stellen die Bewilligungen aus (Adressen der Beauftragten für Natur- und Landschaftsschutz).
Unnötige Reglementierung?
Diese strenge Regelung zum Schutz von Amphibien mag unnötig erscheinen, wenn häufige Arten wie der Grasfrosch Tausende von Eiern und Kaulquappen produzieren, die zudem grösstenteils von Bergmolchen und anderen Räubern dezimiert werden. Es gibt jedoch gute Gründe, auch diese häufigen Arten streng zu schützen:
- Für den Laien sind die Eier und Larven häufiger Arten nicht leicht von den Eiern und Larven seltener Arten zu unterscheiden. Es besteht daher die Gefahr, dass versehentlich Individuen seltener Arten gesammelt werden.
- Die Aufzuchtbedingungen im Aquarium unterscheiden sich von den natürlichen Bedingungen. Das Nährstoffangebot ist begrenzt und bei hoher Besatzdichte entwickeln sich die Kaulquappen trotz der Nahrungszufuhr schlecht. Es besteht die Gefahr, dass Jungtiere aufgezogen werden, die in Freiheit keine Überlebenschance haben.
- Wenn man Kaulquappen ausserhalb ihres Ursprungsgewässers aufzieht und später freilässt, besteht die Gefahr, dass Krankheiten verbreitet werden, die auch seltene Arten betreffen.
Es gibt also gute Gründe, alle Amphibienarten zu schützen. Für Lehrer und Privatpersonen mit einer Halteerlaubnis stellen wir hier jedoch eine kleine Aufzuchtanleitung zum Download bereit.