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Gesetze und Verordnungen

Rechtliche Grundlagen

Die Amphibien sowie ihre Lebensräume werden in der Schweiz durch das Natur- und Heimatschutzgesetz und dessen Verordnung geschützt(Art. 18 NHG 1966, Art. 20 NHV 1991).

Die Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung stehen unter zusätzlichem Schutz (AlgV 2001). Zudem sind zahlreiche für Amphibien geeignete Lebensräume geschützt (Art. 14 NHV, Anhang I). Wird ein Lebensraum beeinträchtigt, muss für die Wiederherstellung oder für angemessenen Ersatz gesorgt werden.

Alle einheimischen Amphibienarten werden zusätzlich durch die Berner Konvention geschützt, die für die Schweiz 1982 in Kraft getreten ist. 

 

Amphibienschutz auf Bundesebene

Der Bund erlässt die für die Naturförderung wichtigen gesetzlichen Grundlagen, damit die einheimischen Pflanzen- und Tierwelt langfristig erhalten bleibt und die natürlichen Ressourcen nachhaltig genutzt werden. Eine wichtige Grundlage stellt das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) und dessen Verordnung (NHV) dar. Der Bund bezeichnet ausserdem die Biotope von Nationaler Bedeutung, erstellt die Roten Listen und die Liste der Prioritären Arten. Die Biodiversitätsstrategie der Schweiz ist in der Umsetzung.

Die Kantone sind in aller Regel zuständig für die Umsetzung der Gesetze und Verordnungen. Sie erlassen ihrerseits kantonale Gesetze, welche mindestens die bundesrechtlichen Vorgaben berücksichtigen, aber auch strenger sein können. Hilfreich bei der Umsetzung sind zudem vom Bund verfasste Vollzugshilfen, Richtlinien, Leitfaden und Empfehlungen.

Alle Gesetze und Verordnungen sind in der systematischen Rechtssammlung des Bundes abrufbar.