Amphibienzugstellen und Amphibienzäune
Eine Amphibienzugstelle bezeichnet einen Bereich auf einer Verkehrsachse (Strasse, Weg, Bahnlinie), welcher regelmässig und konzentriert von wandernden Amphibien überquert wird. Verschiedene Schutzmassnahmen, wie zum Beispiel das Aufstellen von Amphibienzäunen oder der Bau von Kleintierunterführungen mit Leitwerken, dienen der Reduktion eines Amphibien-Verkehr-Konfliktes.
Ansprechpartner für Amphibienzugstellen
- Beratung und Abklärung für Massnahmen an Amphibien-Zugstellen:
- Vermittlung neuer HelferInnen an temporären Fangzäunen: bitte melden Sie sich jeweils direkt bei den ZugstellenbetreuerInnen. Zugstellen in Ihrer Umgebung mit den entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie der folgenden Zugstellen-Datenbank der Schweiz:
Praktische Hinweise für das Errichten temporärer Amphibienzäune ("Krötenzaun", "Froschzaun")
Aufgrund limitierter personeller Ressourcen ist es info fauna karch nicht möglich, selbst Rettungsaktionen zu organisieren. Wir können Sie jedoch gerne dazu beraten: Kontakt Regionalvertretung karch
Die folgende Wegleitung für die Organisation und die Betreuung von Amphibienzäunen richtet sich insbesondere an neue Helfergruppen, welche eine Amphibienzaun-Aktion neu aufgleisen möchten:
Die nachfolgenden Abschnitte vermitteln eine Übersicht der wichtigsten Tipps rund ums Aufstellen von temporären Amphibienzäunen:
Organisation von Helfergruppen
Beginnen Sie damit rechtzeitig. Je nach Witterung und Höhenlage der Zugstelle sollten die Zäune Mitte bis Ende Februar errichtet werden. Informieren Sie vor Beginn einer Aktion die Gemeinde und die Landbesitzer.
Helfergruppe
Es ist vorteilhaft, wenn die Helfer/Helferinnen aus der unmittelbaren Umgebung stammen, damit sie bei lokal günstigen Wetterbedingungen kurzfristig reagieren können. Freiwillige finden sich meistens in lokalen Amphibien-, Natur- oder Vogelschutzvereinen. Zum Teil können auch Lehrkräfte mit Schulklassen für solche Aktionen gewonnen werden (nur geeignet bei übersichtlichen Strassen und älteren Schülern/Schülerinnen).
Die HelferInnen sollen bei den Amphibienkontrollen Sicherheitswesten tragen.
Montage der Fangzäune
Holen Sie zuerst bei der Gemeinde und den Landbesitzern eine Einwilligung ein. Sorgfältig aufgestellte Zäune erleichtern die Arbeit in den kommenden Nächten. Allenfalls können kleine Handpflugmaschinen oder Fräsen für Betonbeläge (Gemeinde / Landwirtschaftliche Genossenschaften / Baugeschäfte) beim Errichten der Zäune hilfreich eingesetzt werden. In einigen Gemeinden werden die Zäune nach Absprache von den zuständigen Stellen für den Strassenunterhalt (Wegmeister, Gemeindemitarbeiter) aufgestellt.
Finanzierung der Zäune
Das Material (z.B. Bauplastik, Armierungseisen als Halterung, Farbkübel) wird oft von ansässigen Unternehmen, Landwirtschaftlichen Genossenschaften, Gemeinden, regionalen Naturschutzvereinen, Schulen oder Privatpersonen gespendet. Im Handel erhältliche Zaunsysteme werden in der Regel von der Gemeinde, Tierschutz-, und Naturschutzvereinen z. T. gemeinsam getragen.
Fangstatistik
Für künftige Planungen ist es sinnvoll, die über die Strasse getragenen Tiere zu zählen. Eine Bestimmungshilfe für wandernde Amphibienarten sowie Protokollblätter zum Notieren der geretteten Amphibien sind im Abschnitt Dokumente & Publikationen bereitgestellt.
Teilen Sie uns bitte Ihre Fangzahlen und den Ort der Zugstelle mit.
Alle der karch bereits bekannten Zugstellen sind in der Datenbank Amphibienwanderungen der Schweiz aufgeführt. Als ZugstellenbetreuerIn haben Sie die Möglichkeit, Ihre Daten direkt über diese Seite einzugeben. Sie benötigen hierfür ein Login, welches Sie per migration.amphibiens (a) infofauna.ch (Email) anfordern können.
Nach wie vor können Sie uns Ihre Daten auch per migration.amphibiens (a) infofauna.ch (Email) (Exceltabelle, Vorlage s. Abschnitt Dokumente & Publikationen) oder per Post schicken und wir lesen Ihre Daten gerne ein.
Strassenabschnitte mit Amphibienwanderung optimieren
Die Amphibienzäune werden meist während der Laichwanderung im Frühjahr aufgestellt. Die zurückwandernden Adulten, die Jungtiere sowie die Adulten auf der Herbstwanderung werden somit nicht geschützt. Die negativen Auswirkungen des Strassenverkehrs können nicht verhindert werden, aber es können die kleinen, zusätzlichen Hindernisse minimiert und damit die Chance erhöht werden, dass die Tiere zügig die andere Strassenseite erreichen.
Die zwei häufigsten Fallen und Hindernisse auf Abschnitten mit einer Amphibienwanderung sind Strassenschächte und zu hohe, nicht überwindbare Randsteine. Entsprechende Massnahmen, um diese Fallen zu entschärfen, werden nachfolgend erläutert.
Es gibt noch weitere Fallen und Hindernisse, welche auf spezifischen Wanderabschnitten (z.B. bei der Überquerung von Gleisanlagen, Lärmschutzwänden, etc.) zu beachten sind. Die folgende Seite führt zur Übersicht aller Massnahmen:
Strassenschächte
Auf ihren Wanderungen verenden viele Amphibien in Strassenschächten, insbesondere wenn ein nicht überwindbares Trottoir direkt zu einem Strassenrost mit grossen Abständen (> 20 mm) führt. In erster Linie sollen diese Gefahren mit baulichen Massnahmen entschärft werden:
- wo immer möglich eine Entwässerung des Trasses über das Bankett («Entwässerung über die Schulter», Ableitung des Strassenabwassers über die seitliche Strassenschulter mit Versickerung über die Humusschicht anstatt Ableitung in eine Entwässerungsanlage) wählen. Falls dies nicht möglich ist, die Strassenabschlüsse abschrägen.
- Schachtdeckel mit schmaler Schlitzbreite (< 20 mm) wählen und Abstand zum Randstein (> 10 cm) einhalten (gemäss VSS-Norm SN40699 Anhang).
Wenn keine dieser baulichen Massnahmen realisiert werden können, sollen alle Strassenschächte auf dem Wanderabschnitt mit Ausstiegshilfen ausgestattet werden. Diese ermöglicht es den Amphibien, den Schacht selbstständig wieder zu verlassen. Diese Massnahme ist unserer Meinung nach auch dann empfehlenswert, wenn Schachtdeckel mit schmaler Schlitzbreite und ein Abstand zwischen Schacht und Randstein eingehalten werden, da vereinzelt auch hier noch Jungtiere hineinfallen können.
Detaillierte Informationen finden Sie hier:
Unüberwindbare Randsteine
Randsteine von Trottoirs oder Stellplatten können von Jungtieren nicht überwunden werden. Die Bordsteinkante soll deshalb auf der gesamten Wanderstrecke abgeschrägt und glatte Stellplatten sollen mit Mörtel leicht angeböscht werden (siehe auch VSS-Norm SN40699 Anhang).