Rote Liste der Reptilien der Schweiz
Rote Listen sind ein wichtiges Instrument des Artenschutzes. Die karch hat im Auftrag des BAFU eine neue Rote Liste für Reptilien erarbeitet, welche im Oktober 2005 als offizielle Rote Liste nach Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz vom 16. Januar 1991 publiziert wurde.
Rote Liste der gefährdeten Reptilien der Schweiz 2005
Die Kategorien beschreiben den Grad der Gefährdung nach den Forderungen der Weltnaturschutzorganisation IUCN.
Die Rote Liste der Amphibien (2005) umfasst nur Arten in den Kategorien RE (in der Schweiz ausgestorben), CR (vom Aussterben bedroht), EN (stark gefährdet) und VU (verletzlich). Die Arten der Kategorien NT (potenziell gefährdet) und LC (nicht gefährdet) gelten nach IUCN als gegenwärtig nicht gefährdet. Auch Arten der Kategorien DD (ungenügende Datengrundlage) und NE (nicht beurteilt) gelten nicht als Rote Liste-Arten; in diesen Fällen wird aber nicht impliziert, dass die Arten nicht gefährdet sind (www.iucnredlist.org).
Die Kriterien beschreiben, warum die Art auf der Roten Liste steht. Wenn das Kriterium «A» steht, so hat die Art Bestandeseinbrüche erlitten. Das Kriterium «B» bezieht sich auf die Kleinheit des Verbreitungsgebietes. Die Kriterien «C» und «D» nehmen die Populationsgrösse der Art als Messgrösse. Es ist möglich, dass eine Art aufgrund mehrerer Kriterien auf die Rote Liste gelangte.