Direkt zum Inhalt

Reptilien gefunden - was tun?

Info fauna karch erhält viele Anfragen, was beim Auffinden von Schlangen oder Schildkröten zu tun ist. In den allermeisten Fällen sollen einheimische Reptilien unbedingt an ihrem Fundort belassen werden. Es ist weder nötig noch erlaubt, die Tiere mitzunehmen oder umzusiedeln.

Die Übersicht zeigt Ihnen, wie Sie sich in folgenden Situationen am besten verhalten:

indigene

Einheimische Reptilien

Reptilien haben ein gutes Orientierungsvermögen und sollen nicht vom Fundort entfernt werden.

Werden Schlangen oder Eidechsen in einen vermeintlich besseren, natürlicheren Lebensraum versetzt, versuchen sie, so rasch wie möglich zurück an den Fundort zu gelangen. Nicht selten enden gut gemeinte Umsiedlungsaktionen für die Tiere tödlich.

Gefangen im (Keller-)Schacht

Ist eine Blindschleiche in einem (Keller-)schacht gefangen, helfen Sie dem Tier heraus. Setzen Sie es in unmittelbarer Umgebung an einem auch vor Katzen geschützten Ort, d.h. unter eine Hecke, einem Gebüsch, einem Ast- oder Steinhaufen oder am Fusse einer Trockenmauer aus. Sichern Sie anschliessend den Schacht, damit keine weiteren Tiere hineinfallen. 

Bei einer Schlange im Schacht vergewissern Sie sich, dass es sich nicht um eine Giftschlange handelt (Aspisviper oder Kreuzotter) und kontaktieren Sie im Zweifelsfall die karch Regionalvertretung und/oder konsultieren Sie das Giftschlangen-Merkblatt (s. Abschnitt "Dokumente"). 

Im Winter gefundene Tiere müssen an einen sehr gut vor Wind und Kälte geschützten Ort (unter einen grossen Ast- und Laubhaufen, Holzhäckselhaufen) in unmittelbarer Umgebung gesetzt werden. Auf keinen Fall dürfen Tiere in die beheizte Stube genommen werden!

Verletzte und kranke Reptilien

Auf info fauna karch arbeiten keine TierärztInnen. Wir können keine Diagnosen stellen, Tiere behandeln oder pflegen.

Reptilien sind erstaunlich widerstandsfähig und können sich von kleineren Verletzungen erholen. Oft ist es die beste Lösung, nur leicht verletzte Tiere sich selbst zu überlassen oder allenfalls an einen geschützten Ort in unmittelbarer Umgebung zu bringen.

Schwer verletzte Tiere

Haben Sie ein offensichtlich schwer verletztes Tier gefunden, kontaktieren Sie bitte einen Tierarzt (auf eigene Kosten) oder eine der unten aufgeführten Institutionen. Beachten Sie, dass für viele Verletzungen und Krankheiten keine tiermedizinische Behandlung möglich ist.

Kranke Tiere

Haben Sie ein Tier gefunden, welches Krankheitszeichen aufweist (s. Krankheiten Reptilien) oder vermuten einen Krankheitserreger an einem Standort (z.B. plötzliches Auftreten von mehreren toten Amphibien oder Reptilien), so machen Sie bitte ein Foto und kontaktieren Sie Sylvain Ursenbacher

derangeant

Schlangen rund ums Haus

Vor allem die beiden Ringelnatterarten und die Schlingnatter nutzen Gärten oder Parkanlagen als Teil ihres Lebensraums und werden regelmässig im Siedlungsgebiet angetroffen, selbst in Städten und in unmittelbarer Nähe des Menschen. Diese Schlangenarten sind für Erwachsene und Kinder, aber auch für Hunde oder Katzen völlig harmlos. Wenn immer möglich sollten die Tiere dort belassen werden, wo sie sind. Vor allem Ringelnattern sind zudem sehr mobil und halten sich selten längere Zeit am selben Ort auf.

Regional werden auch andere heimische Natternarten hier und da im Siedlungsgebiet beobachtet, beispielsweise die Äskulapnatter oder die Würfelnatter. Auch diese Arten sind für den Menschen harmlos. Sehr selten und nur im Jura und in den Alpen halten sich die beiden giftigen Schlangenarten Aspisviper oder Kreuzotter in Gärten und der unmittelbaren Umgebung von Gebäuden auf. Im Deutschschweizer Mittelland kommt weder die Aspisviper noch die Kreuzotter vor.  

Falls Sie sich durch die Anwesenheit von Schlangen stark verunsichert oder verängstigt fühlen, oder wenn Sie glauben, dass es sich um eine giftige Art handelt, dann kontaktieren Sie bitte die zuständige  Regionalvertretung der karch. Gerne beraten wir Sie telefonisch oder vor Ort. In Notfällen stehen Ihnen auch die Wildhut oder die nächste Polizeidienststelle zu Verfügung.

Schildkröte gefunden oder zugelaufen

Die Europäische Sumpfschildkröte ist in den Kantonen Genf und Tessin sowie zwischen dem Bieler- und Neuenburgersee heimisch. Belassen Sie diese Tiere unbedingt, wo sie sind.

Wenn Ihnen eine Europäische Sumpfschildkröte ausserhalb der erwähnten Regionen oder eine exotische Schildkröte zugelaufen ist, fragen Sie in Ihrer Nachbarschaft, ob jemandem eine Schildkröte ausgebüxt ist. Lässt sich kein Besitzer ausfindig machen, kontaktieren Sie die Schildkröten-Interessengemeinschaft Schweiz SIGS oder den Verein Protection et récuperation des Tortues Chavornay (französisch) oder eine Auffangstation für Schildkröten. 

Setzen Sie die Schildkröte nicht in der Natur frei! 

Portrait der Europäischen Sumpfschildkröte

Portrait der einheimischen Europäischen Sumpfschildkröte (© Sylvain Ursenbacher)

Schmuckschildkröte auf einem aus dem Wasser ragenden Baumstamm

Eine nicht einheimische Schmuckschildkröte (© Jean-Claude Monney)

Irrtümlich importierte Reptilien

Sehr selten gelangen exotische Reptilien wie z.B. Eidechsen oder Geckos mit einem Gemüse-, Obst- oder Zierpflanzentransport zu uns, oder sie werden mit Gepäckstücken unabsichtlich aus den Ferien mitgebracht. Bitte kontaktieren Sie die DGHT Schweiz.

Lassen Sie die Tiere auf keinen Fall in der Natur frei, auch nicht in einem Naturschutzgebiet!

Mauergecko

Hat sich im Tessin bereits angesiedelt: der Mauergecko (Tarentola mauritanica) (© Andreas Meyer)

Entflohene Terrarientiere

Falls Sie das Gefühl haben, ein exotisches Terrarientier gefunden zu haben, informieren Sie bitte umgehend die nächste Polizeidienststelle, die Wildhut oder die nächstgelegene Regionalgruppe der DGHT. Merken Sie sich den Aufenthaltsort des Tieres, machen Sie Fotos, aber überlassen Sie die Bestimmung des Tieres und den richtigen Umgang unbedingt einer Fachperson.

detention

Reptilien sind geschützt

Alle einheimischen Reptilienarten sind seit 1967 bundesrechtlich geschützt. Die Tiere dürfen nicht in der Natur gefangen werden, um sie in Gefangenschaft (Aquarien, Terrarien, Freilandanlagen) zu halten, weder temporär noch dauerhaft. Ausnahmebewilligungen erteilen die kantonalen Naturschutzbehörden nur in begründeten Fällen für wissenschaftliche oder pädagogische Zwecke.

Wildlebende Amphibien oder Reptilien dürfen keinesfalls mit Terrarientieren, Terrarien, Aquarien oder anderen Utensilien der Tierhaltung in Kontakt kommen. Auch gesund erscheinende Terrarientiere können Krankheitserreger wie beispielsweise Viren, Bakterien, Kryptosporidien oder Pilze sowie verschiedene Parasiten auf Wildtiere übertragen, was schwerwiegende Folgen haben kann.

 

Dokumente & Publikationen

Umgang mit Schlangenphobie und Angst vor giftigen Schlangen

Andreas Meyer 2016: Angst vor Schlangen? Ich doch nicht. info fauna (karch) Centre national de données et d'informations sur la faune de Suisse.