Biber entfernen
Beschrieb: Biber wird gefangen und getötet.
Wirkungsdauer: kurz- bis mittelfristig.
Vorteil: Konflikt ist behoben.
Nachteil: Das frei gewordene Revier wird schnell wieder besetzt. Konflikt bleibt bestehen.
Kosten: Im Einzelfall gering (< CHF 2000). Als wiederholte Massnahme hoch.
Kurzfristige Lösung
Das Entfernen eines Bibers kann kurzfristig zwar zum gewünschten Ziel führen - der oder die Biber sind weg - eine nachhaltige Massnahme zur Lösung von Konflikten ist es jedoch nicht. Die Erfahrungen aus Bayern zeigen - hier werden bei unlösbaren Konflikten, wenn sämtliche Präventionsmassnahmen versagen, ganze Biberfamilien weggefangen - dass die frei werdenden Reviere innert kurzer Zeit wieder besiedelt werden. Die neuen Biber graben, stauen und fällen an denselben Stellen wie ihre Vorgänger.
Nachhaltige Lösung: grösserer Gewässerraum und natürlicher fliessende Gewässer
In den meisten Fällen ist nicht der Biber das Problem sondern die Gewässer: sie haben zu wenig Raum um sich natürlich entwickeln zu können. Da der Biber nur einen geringen räumlichen Anspruch an seinen Lebensraum hat - fast alle Aktivitäten spielen sich in einem Streifen von 10-20 m an beiden Ufern ab - braucht es für eine nachhaltige Lösung von Biberkonflikten vor allem eines: mehr Raum entlang unserer Gewässer und natürlicher fliessende Gewässer.
Gesetzliche Grundlagen zur Entfernung von Bibern
Der Biber ist bundesrechtlich geschützt. Trotzdem sieht das Jagdgesetzt (Art. 12, JSG) vor, dass einzelne Biber entfernt werden dürfen, wenn sie an landwirtschaftlichen Kulturen oder am Wald erheblichen Schaden anrichten. Die Bewilligung hierfür erteilt das Bundesamt für Umwelt BAFU (Art. 12 und 13 JSG, Art. 10 Abs. 5 JSV). Das Konzept Biber Schweiz nennt die Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit ein Biber entfernt werden darf.