Einleitung in den Umgang mit dem Biber
Nachdem der Biber Anfang des 19. Jahrhunderts in der Schweiz ausgerottet wurde, ist er heute in den Schweizer Gewässern wieder weit verbreitet. Obwohl seine Bautätigkeit zahlreichen Organismen (Insekten, Fischen, Fledermäusen usw.) zugute kommt, zur Verbesserung der Wasserqualität beiträgt und Kohlenstoff speichern kann, kann seine Rückkehr in eine intensiv genutzte Landschaft (insbesondere durch die Landwirtschaft und die Siedlungsentwicklung) zu Konflikten führen. Aus diesem Grund ist es wichtig, diese Art zu managen.
Wie mit dem Biber umgehen?
Der Biber ist nach dem Jagdgesetz (JSG Art. 2, 5 und 7) geschützt. Zudem sind seine Bauten (Baue, Bauten, Dämme) als Bestandteile des Biberreviers durch das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz NHG geschützt.
In ihrem Auftrag zum Umgang mit geschützten Arten müssen die Kantone stets eine klare Priorisierung einhalten: Zuerst muss der Schutz der einheimischen Arten gewährleistet sein. Danach müssen Präventionsmassnahmen ergriffen werden, um Wildtierschäden zu begrenzen. Wenn diese Massnahmen nicht ausreichen, können Entschädigungen für diese Schäden angeboten werden. Und schliesslich, als letztes Mittel, dürfen die Kantone besondere Massnahmen ergreifen, um die von der Art verursachten Schäden zu begrenzen.
In jedem Fall muss der Grundsatz der Verhältnismässigkeit, wie er in der Schweizer Verfassung (Art. 5 Abs. 2 > „Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein“) beschrieben ist, beachtet werden. So sollte immer zuerst die Methode mit den geringsten Auswirkungen auf die Art gewählt werden, bevor man zu invasiveren Massnahmen übergeht.
Managment in der Schweiz
Während die wichtigsten Grundsätze des Bibermanagements in Bundesgesetzen festgelegt sind, liegt die Umsetzung des Bibermanagements in den Händen der Kantone. Um eine gewisse Einheitlichkeit zwischen den 26 Kantonen herzustellen, wurde 2016 das Konzept Biber Schweiz veröffentlicht. Mit diesem Konzept werden einige unklare Formulierungen in den Gesetzen und Verordnungen, die den Biber betreffen, geklärt und so ein einheitliches Management im ganzen Land gefördert.
In der Schweiz vollzieht sich derzeit ein Paradigmenwechsel. Während sich das Bibermanagement jahrelang tendenziell auf die Verwaltung der durch den Biber verursachten Schäden beschränkte, versuchen wir heute, uns einem Modell zuzuwenden, das auch die Fähigkeiten des Bibers als Ingenieur des Ökosystems nutzt, um Naturschutzprojekte zu unterstützen.
Denn dank der neuen Programmvereinbarung im Umweltbereich, die ab 2025 für vier Jahre in Kraft treten wird, kann der Biber künftig als Partner bei der Einrichtung von Feuchtwaldreservaten eingesetzt werden. Das den Kantonen zur Verfügung stehende Kartentool „Biber und Auen“ ermöglicht es, bereits vor der Ankunft des Nagers die Gebiete zu bestimmen, die durch seine Dämme potenziell überschwemmt werden können. Die kantonalen Dienststellen sind so in der Lage, die Einrichtung von Waldreservaten an günstigen Standorten bereits weit im Vorfeld zu planen, wodurch potenzielle Konflikte mit den Eigentümern frühzeitig entschärft werden können.