Umwandeln von Acker- in Grünland
Beschrieb: Umwandeln von Acker in möglichst extensiv genutztes Grünland, auf einer Breite von bis zu 50 m.
Wirkungsdauer: Dauerhaft
Vorteil: Konflikte werden langfristig vermindert.
Nachteil: Weniger produktive Kulturen.
Kosten: «Ertragsausfall» durch weniger produktive Kulturen. Finanzierung im Rahmen der DZV für ökologischen Ausgleich.
Extensivieren oder brachlegen von Uferstreifen
Ein Grossteil der Biberkonflikte findet in einem 10 bis 20 m breiten Streifen entlang der Wasserläufe statt. Durch eine maximale Extensivierung dieses Raums (idealerweise durch eine Ausweitung des Uferstreifens auf bis zu 50 m), z. B. durch die Umwandlung von Ackerland in extensive Wiese, werden die Frasschäden an Kulturen stark reduziert oder sogar ganz beseitigt.
Gewässerraum
Das revidierte Gewässerschutzgesetz (GSchG SR 814.20) und die Gewässerschutzverordnung (GSchV SR 814.201) sehen in Zukunft vor, dass zahlreiche Gewässer revitalisiert werden und dass sämtliche Gewässer in Abhängigkeit ihrer Sohlenbriete mehr Uferraum erhalten sollen. Die Kantone müssen demnach den Gewässerraum nach Schlüsselkurve (Leitbild Fliessgewässer Schweiz) sicherstellen und Gewässer bestimmen, die vorrangig revitalisiert werden sollen. Die Kosten für diese Massnahmen sollen von Bund (65 %) und Kantonen (35 %) finanziert werden. Wird der Gewässerraum in Zukunft konsequent respektiert werden auch Konflikte mit dem Biber viel seltener auftreten.