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  • Beschrieb: Biberdamm ganz entfernt.

  • Wirkungsdauer: Sehr kurzfristig

  • Vorteil: Schaden ist behoben. Drainagen ausserhalb des Wassers, Felder oder Waldparzellen nicht mehr vernässt.

  • Nachteil: Der Biber erneuert den Damm meist in der Folgenacht wieder. Massnahme muss ständig wiederholt werden, daher hoher Aufwand.

  • Kosten: Im Einzelfall gering (< CHF 1000.-). Als wiederholte Massnahme hoch.


Ist das Problem nur sehr lokal auf einen kurzen Gewässerabschnitt konzentriert, können für den Biber nicht überlebenswichtige Nebendämme durch die Gewässerunterhaltspflichtigen temporär entfernt werden. Diese Massnahme muss allerdings mit den zuständige n kantonalen Fachpersonen - Wildhüter und Jagdverwalter - abgesprochen und bewilligt werden. Dabei braucht es immer eine Schadensanalyse und eine Güterabwägung. Die Verhältnismässigkeit muss dabei vom Kanton nachgewiesen werden.

Es ist aber unbedingt darauf zu achten, dass nicht Dämme zerstört werden, die den Hauptbau eines Reviers schützen. Auch sollte Winter auf diese Massnahme verzichtet werden, da die Biber sonst nachhaltig geschädigt werden können.

Die Massnahme drängt sich hauptsächlich da auf, wo eine Bewirtschaftung der Kulturen wegen einer Vernässung des Bodens nicht mehr möglich ist. Die Massnahme erlaubt es dem Bewirtschafter, dass der Boden kurzfristig abtrocknet und anschliessend mit schweren Maschinen wieder befahren werden kann. Da die Biber den Damm in den meisten Fällen sogleich wieder erneuern sollte auch hier nach einer längerfristigen Lösung gesucht werden.

Entfernung eines Biberdamms

Entfernung eines Biberdamms (© Daniel Trachsel)