Infrastruktur von den Ufern fernhalten
Beschrieb: Wege an Gewässern in einem Abstand von mind. 20 m oder ganz aufheben.
Wirkungsdauer: Dauerhaft
Vorteil: Schäden werden langfristig reduziert.
Nachteil: Erhöhter Landbedarf und daher Konflikt mit der Landwirtschaft.
Kosten: Sehr hoch (> CHF 250/m).
Infrastruktur von den Ufern fernhalten
Ein Grossteil der Biberkonflikte findet in einem 10 bis 20 m breiten Streifen entlang der Wasserläufe statt. Indem sichergestellt wird, dass sich die Infrastruktur ausserhalb dieser Zone befindet, werden die Konflikte nachhaltig reduziert.
Gewässerraum
Das revidierte Gewässerschutzgesetz (GSchG SR 814.20) und die Gewässerschutzverordnung (GSchV SR 814.201) sehen in Zukunft vor, dass zahlreiche Gewässer revitalisiert werden und dass sämtliche Gewässer in Abhängigkeit ihrer Sohlenbriete mehr Uferraum erhalten sollen. Die Kantone müssen demnach den Gewässerraum nach Schlüsselkurve (Leitbild Fliessgewässer Schweiz) sicherstellen und Gewässer bestimmen, die vorrangig revitalisiert werden sollen. Die Kosten für diese Massnahmen sollen von Bund (65 %) und Kantonen (35 %) finanziert werden. Wird der Gewässerraum in Zukunft konsequent respektiert werden auch Konflikte mit dem Biber viel seltener auftreten.