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Markierung von Bibern mit Mikro-Chip

Es kommt immer wieder vor, dass die kantonalen Behörden Biber kurzfristig behändigen müssen (z.B. wenn sie in irgendwelchen menschlichen Bauwerken gefangen sind oder sich in Siedlungsgebieten verlaufen haben) und anschliessend wieder freigelassen werden. Wenn Biber schon behändigt werden sollen sie gleich mit einem Mikro-Chip markiert werden.

Damit kann einfach festgestellt werden, wenn dasselbe Tier kurz darauf wieder zum Vorschein kommt und allfällige weitere Massnahmen können besser koordiniert oder geplant werden. Zudem können bei einem späteren Auffinden der marktierten Tiere - tot oder lebend - einfach Informationen über den Verbleib oder über Wanderungen von subadulten Bibern entstehen. 

Achtung: Für das Markieren von Bibern braucht es eine Bewilligung des BAFU (Art. 13, Abs.2 JSV). Zudem müssen die Personen, die Biber markieren, über eine kantonale Bewilligung verfügugen und fachkundig sein.

Hier finden Sie eine Anleitung, wie Biber gechipt werden. Die Chip können bei der Biberfachstelle kostenlos bezogen werden.

Sollten Sie gerade keine Mikro-Chip vorrätig haben können Sie den Biber auch bei einem Tierarzt mit einem Chip für Haustiere markieren. Dafür werden dieselben Mikro-Chip verwendet.