Die Übertragung und Nutzung von Daten unterliegt den Bestimmungen, welche in den InfoSpecies Richtlinien über das Eigentum, die Verbreitung und die Nutzung von Daten aufgeführt sind. Sie enthalten genauere Informationen zu den Rechten des Empfängers, zum Datenschutz und zur Bereitstellung von Daten an Dritte. Jede Datennutzerin und jeder Datennutzer verpflichtet sich, die unten beschriebenen Nutzungsbedingungen einzuhalten.
Vorbemerkung
Die Mitgliedsinstitutionen von InfoSpecies1, dem Schweizerischen Informationszentrum für Arten, sind verantwortlich für das Sammeln, Validieren und Vereinheitlichen der Beobachtungsdaten zu Fauna, Flora und Kryptogamen und stellen die Weitergabe dieser Daten an Dritte sicher. Die unter InfoSpecies zusammengeschlossenen Datenzentren unterhalten die Referenzdatenbanken des Bundes. Diese Richtlinien legen fest, in welcher Form InfoSpecies die Daten Dritten einschliesslich Behörden zur Verfügung stellt und wie diese genutzt werden dürfen.
Grundsatz
Die InfoSpecies Datenbanken stellen NutzerInnen die ihnen anvertrauten Funddaten in geeigneter Form zur Verfügung, immer unter grösstmöglicher Wahrung der Interessen der Datenmelder und -melderinnen. Auch dem Persönlichkeitsschutz wird Rechnung getragen. Da bei der Herausgabe von punktgenauen Funddaten oder von Funddaten 1x1 km die Gefahr bestehen kann, dass Arten oder Lebensräume beeinträchtigt werden können, unterliegt die Herausgabe von Funddaten gewissen Einschränkungen.
1 Die unter InfoSpecies zusammengeschlossenen Datenzentren sind im Anhang I aufgeführt.
1. Datentypen
Aufgrund von geltendem Recht und in Abhängigkeit der unterschiedlichen Herkunft der Daten werden zwei
verschiedene Datentypen unterschieden:
1.1 Öffentliche Daten
Öffentliche Daten stammen aus Projekten, die von der öffentlichen Hand (Bund, Kantone, Gemeinden)
finanziert wurden (z.B. Rote Listen, Bundesinventare, kantonale Mandate usw.). Geltendes Recht legt fest,
dass solche Daten öffentlich zugänglich sind und von jeder Person genutzt werden dürfen, sofern keine
überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen.
1.2 Private Daten
Private Daten wurden entweder ehrenamtlich durch Privatpersonen oder durch eine privatrechtliche
Institution erhoben (Datenmelder und –melderin).
2. Datenabgabe an Dritte
Der Schutz aller Daten hinsichtlich der Abgabe an Dritte (einschliesslich Behörden) oder für Publikationen wird
unterschiedlich restriktiv gehandhabt und ist im Anhang II definiert.
2.1 Daten ohne Einschränkung für die Weitergabe
Funddaten, welche im Auftrag der öffentlichen Hand erhoben wurden (öffentliche Daten), sind grundsätzlich
in einer Genauigkeit von 1x1 km erhältlich.
Die Nutzung punktgenauer Daten, wie sie beispielsweise für Naturschutzprojekte oder bei der Planung von
Pflegemassnahmen benötigt werden, muss in der Anfrage begründet werden.
2.2 Daten mit Einschränkung für die Weitergabe
Daten, welche den Datenzentren von Privaten oder von juristischen Personen zur Verfügung gestellt werden (private Daten), bleiben jederzeit ihr Eigentum. Sie können über die Weitergabe Ihrer Daten bestimmen. Folgende Optionen stehen zur Verfügung: Freigabe, Freigabe auf Anfrage oder keine Weitergabe (Daten gesperrt).
Freigegebene Daten stehen Ämtern und Institutionen, welche Arten- und Lebensraumschutz-Projekte
durchführen, zur Verfügung. Ihre Weitergabe erfolgt gemäss der Kategorie Daten ohne Einschränkung für die Zirkulation (siehe Tabelle in Anhang II).
Bei einer Freigabe auf Anfrage werden die Datenmelder und -melderinnen vor der Herausgabe ihrer Daten
angefragt, ob diese in hoher Genauigkeit an Dritte weitergeleitet werden dürfen. Die nationalen Datenzentren behalten sich allerdings das Recht vor, nur diejenigen der Datenmelder und -melderinnen zu
kontaktieren, die einen wesentlichen Anteil oder wichtige Arten (z.B. stark bedrohte oder seltene Arten)
eines Datensatzes für ein Gebiet oder eine Region zur Verfügung gestellt haben.
Gesperrte Daten werden von InfoSpecies nicht an Dritte weitergegeben und stehen damit weder für den
Naturschutz noch für wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung. Die Datenzentren behalten sich das Recht
vor, gesperrte Daten zusammengefasst in einer maximalen Genauigkeit von 5x5 km zu veröffentlichen (z.B.
für Verbreitungsatlanten, Kataloge, Artenschutzprogramme, Internet). Daten, welche aufgrund einer
geplanten Publikation gesperrt wurden, werden nach erfolgter Veröffentlichung gemäss Tabelle in Anhang II
behandelt. Spätestens nach 20 Jahren sind gesperrte Daten wieder für Dritte zugänglich zu machen.
2.3 Daten sensibler Arten
Die Liste der sensiblen Arten wird durch das zuständige Datenzentrum erstellt. Es handelt sich dabei um
Arten, welche durch eine Veröffentlichung von Verbreitungsdaten stärker gefährdet werden könnten als
andere Arten. Die Weitergabe solcher Daten wird restriktiver gehandhabt als bei den anderen Arten (siehe Anhang II), unabhängig davon, ob sie aus Projekten der öffentlichen Hand oder von privaten Quellen stammen. Daten sensibler Arten werden in einer Auflösung von 1x1 km oder 5x5 km zusammengefasst, je nach Gefährdungsgrad der Arten. Die Liste der sensiblen Arten kann räumlich oder saisonal differenziert sein.
2.4 Daten von Neobiota
Daten von Neobiota zirkulieren grundsätzlich ohne Einschränkung. InfoSpecies unterhält eine Liste der
betreffenden Arten.
3. Persönlichkeitsschutz
Nach geltendem Recht darf InfoSpecies persönliche Daten (Name, Adresse, Email, Telefon…) der Datenmelder
und der -melderinnen nur mit deren Einwilligung an Dritte weitergeben.
Als Anerkennung der Autorenschaft und wichtiges Element der Datenqualität möchte InfoSpecies jedoch die
Namen mit den Datensätzen an Dritte abgeben können. Private Melder und Melderinnen haben aber die
Möglichkeit, anonym zu bleiben.
Bei einer Publikation von zusammengefassten Daten muss das betroffene Datenzentrum bzw. bei zwei und mehr
betroffenen Datenzentren InfoSpecies zitiert werden. Werden einzelne Daten oder spezielle Fundorte in einer
Publikation erwähnt müssen sämtliche Autoren/ Autorinnen angegeben werden.
4. Nutzungsrecht für wissenschaftliche Publikationen und Berichte
Die Abgabe der Daten zu wissenschaftlichen und anderen Zwecken ist im Anhang II definiert. InfoSpecies schliesst bei Abgabe der Daten einen Nutzungsvertrag ab.
4.1 Genauigkeit maximal 5x5 km
Zusammengefasste Daten mit einer maximalen Genauigkeit von 5x5 km dürfen unter Angabe der Quelle und der Zustimmung der Datenzentren publiziert werden.
4.2 Genauigkeit 1x1 km und genauer
Daten mit einer maximalen Genauigkeit von 1x1 km oder genauer dürfen durch die berechtigten Nutzer
nicht an weitere Dritte weitergegeben werden. Für die Veröffentlichung holt der Nutzer die schriftliche
Zustimmung des zuständigen Datenzentrums ein (siehe auch Punkt 2 private Daten). Im Falle einer Publikation müssen die Datenzentren als Quelle angegeben werden. Bei der Publikation von einzelnen Daten müssen zusätzlich noch die Datenmelder und –melderinnen aufgeführt werden.
Der Datennutzer muss den ganzen gelieferten digitalen Datensatz (Original und Kopien) spätestens auf den vom Datenzentrum festgesetzten Termin löschen. Die Daten dürfen nicht in einem repository deponiert werden; falls dies bei der Publikation verlangt wird, bitte unbedingt mit den betroffenen Datenzentren Rücksprache halten.
4.3 Gesperrte Daten
Gesperrte Daten werden von den Datenzentren nicht an Dritte weitergegeben. Zusammengefasst können sie von den Datenzentren jedoch in einer Genauigkeit von 5x5 km publiziert werden (siehe 2.2)
5. Öffentlichkeitsgesetz
Das BAFU unterliegt dem Öffentlichkeitsgesetz. Es behält sich jedoch das Recht vor, Daten gemäss der Tabelle in Anhang II weiterzugeben, wie Artikel 7, Abs. 1, b des Öffentlichkeitsgesetztes vorsieht. Dasselbe gilt für Daten jener Kantone, welche über ein kantonales Öffentlichkeitsgesetz verfügen.
6. Gesetzliche Bestimmungen
Diese Richtlinien berücksichtigen folgende Gesetze:
- Öffentlichkeitsgesetz des Bundes (BGÖ, SR 152.3) vom 17. Dezember 2004
- Geoinformationsgesetz (GeoIG, SR 510.62) vom 5. Oktober 2007
- Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1) vom 19. Juni 1992
Anhang I
InfoSpecies – das Schweizerische Informationszentrum für Arten – besteht aus den folgenden Institutionen:
Wirbellose, Fische und Säugetiere (ohne Fledermäuse) | Schweizerisches Zentrum für die Kartographie der Fauna, info fauna - CSCF |
Amphibien und Reptilien | Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz, info fauna - karch |
Vögel | Schweizerische Vogelwarte Sempach |
Fledermäuse | Koordinationsstellen für den Fledermausschutz Ost und West, KOF/CCO |
Gefässpflanzen | Nationales Daten- und Informationszentrum der Schweizer Flora, Info Flora |
Pilze | Nationales Daten- und Informationszentrum der Schweizer Pilze, SwissFungi |
Flechten | Nationales Daten- und Informationszentrum der Schweizer Flechten, SwissLichens |
Moose | Nationales Daten- und Informationszentrum der Schweizer Moose, Swissbryophytes |
Anhang II: Datenabgabe an Dritte
In der Tabelle wird für jeden Datennutzer die maximale Genauigkeit der Daten angegeben, die er bei den Datenzentren beziehen kann.
Datennutzer | Räumliche Abgrenzung | Daten ohne Einschränkung (Keine Rückfrage vor Weitergabe erforderlich) |
Daten mit Einschränkung (Rückfrage vor Weitergabe erforderlich) |
Sensible Daten1) |
---|---|---|---|---|
Mitarbeitende der Datenzentren | Schweiz | Originalauflösung | Originalauflösung | Originalauflösung |
Regionalvertretungen der Datenzentren | Projektperimeter, Kanton | Originalauflösung | Originalauflösung | Originalauflösung |
Bund Ämter die Arten- und Lebensraumschutz-Projekte durchführen |
Schweiz | Originalauflösung | 1x1 km [Originalauflösung] |
1x1 km [Originalauflösung]* |
Alle anderen Ämter/Dienststellen | Schweiz | 1x1 km | 1x1 km | 5x5 km |
Kanton Ämter die Arten- und Lebensraumschutz-Projekte durchführen |
Projektperimeter, Kanton | Originalauflösung | 1x1 km [Originalauflösung] |
1x1 km [Originalauflösung]* |
Alle anderen Ämter/Dienststellen | Kanton | 1x1 km | 1x1 km | 5x5 km |
Gemeinden Naturschutzamt |
Gemeinde | Originalauflösung | 1x1 km [Originalauflösung] |
1x1 km [Originalauflösung]* |
Studierende, Forschende und regelmässige Mitarbeitende der Datenzentren | Projektperimeter*, bearbeitete Gruppen |
Originalauflösung | 1x1 km [Originalauflösung] |
1x1 km [Originalauflösung]* |
Ökobüro | Projektperimeter*, bearbeitete Gruppen |
1x1 km Originalauflösung* |
1x1 km [Originalauflösung] |
1x1 km [Originalauflösung]* |
Eigene Daten | Schweiz | nur eigene Daten in Originalauflösung | nur eigene Daten in Originalauflösung |
nur eigene Daten in Originalauflösung |
Naturschutzorganisationen, Naturpärke | Projekt-, Objektperimeter | Originalauflösung | 1x1km [Originalauflösung] |
1x1km [Originalauflösung]* |
Öffentlichkeit | Schweiz | 5x5 km | 5x5 km | 10x10 km |
Öffentlichkeit | Canton | 1x1km | [1x1km] | 10x10 km |
Schweizer Daten auf internationaler Ebene | Schweiz | 10x10 km | 10x10 km | 10x10 km |
*nach Rücksprache mit den Datenzentren
1) Daten sensibler Arten werden in einer Auflösung von 1x1 km oder 5x5 km zusammengefasst, je nach Gefährdungsgrad der Populationen.
Originalauflösung: maximale Genauigkeit / 1x1 km: kleinräumig zusammengefasste Daten / 5x5 km: grossräumig zusammengefasste Daten / 10x10 km: grobräumige Daten
[ ]: Abgabe von privaten Daten in Originalauflösung nur möglich mit Zustimmung der betroffenen Datenmelder und -melderin.
Die nationalen Datenzentren behalten sich das Recht vor, nur diejenigen der Datenmelder und -melderinnen zu kontaktieren, die einen wesentlichen Anteil oder wichtige Arten (z.B. stark bedrohte oder seltene Arten) des Datensatzes für ein Gebiet oder eine Region zur Verfügung gestellt haben.
InfoSpecies, Juni 2019