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Kantonale und nationale Aktionspläne
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Aktionspläne Fauna

Aktuell
Stützmauer am Rand einer extensiv genutzten Wiese

Stützmauer am Rand einer extensiv genutzten Wiese (© Andreas Meyer)

Ein faunistischer Aktionsplan konkretisiert, wie die in einem Artenschutzprojekt formulierten Ziele erreicht werden können. Damit ist er ein unverzichtbares Werkzeug für die Umsetzung eines Artenschutzprojektes. Er fasst alle Informationen zusammen, welche zur Förderung einer gefährdeten Tierart (oder von einer Artengruppe mit ähnlichen Lebensraumansprüchen) in ihrem Lebensraum notwendig sind und beschreibt die zur Umsetzung notwendigen Schritte und Massnahmen.

Der Aktionsplan beinhaltet eine Situationsanalyse (Bestandeserfassung, Gefährdung, ökologische Bedeutung), die Ziele und die zur Erreichung der Ziele erforderlichen Strategien, einen Massnahmenplan, die benötigten Ressourcen (personell, finanziell), einen Finanzierungsplan sowie die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der Massnahmen (Akteure, Koordination, Zeitplan). Ferner enthält er Angaben zu Erfolgskontrollen und der Kommunikation der Resultate.

Als nationales Daten- und Informationszentrum der Schweizer Fauna bietet info fauna die Grundlagen für Aktionspläne (Verbreitungskarten, Rote Listen, etc.) und berät Behörden zur Artenförderung. 

An dieser Stelle werden die uns bekannten Aktionspläne, welche durch die Kantone erarbeitet wurden, allen Interessierten zugänglich gemacht.

 

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Publikationsliste Aktionspläne Fauna

L’uomo ha da sempre avuto un rapporto ambivalente con i Mammiferi: essi sono in grado di suscitare in noi sia sentimenti di grande simpatia sia repulsione e paure ataviche (pensiamo per esempio ai ratti o al Lupo). Indipendentemente però dai nostri sentimenti, i Mammiferi sono una classe che merita tutta la nostra attenzione. Infatti essi occupano un posto rilevante negli ecosistemi in quanto spesso prede o predatori importanti.

Mattei-Roesli M., Maddalena T. & Torriani D. 2022: Strategia cantonale per lo studio e la conservazione dei Mammiferi. Principi e indirizzi. Bellinzona e Lugano, Ufficio della natura e del paesaggio e Museo cantonale di storia naturale, Dipartimento del territorio, Cantone Ticino

Der Braune Eichenzipfelfalter (Satyrium ilicis, auch Nordmannia ilicis) gehört zu den am stärksten gefährdeten Tierarten des Kantons Zürich. Ilicis gilt als besonders typischer Repräsentant der Offenwaldarten im eher trockenen Standortsbereich, wobei für ihn in aller erster Linie das Angebot von jungen und/oder buschförmigen Eichen ausschlaggebend ist. Sein Biotop resultiert aus mehreren ursprünglichen Landnutzungsformen, in erster Linie aus der Brennholznutzung im Nieder- und Mittelwald, aus der Weide sowie der Streue- und Heugewinnung im Wald und seinem unmittelbaren Randbereich.

Schiess-Bühler H. 2004: Aktionsplan Brauner Eichenzipfelfalter (Satyrium ilicis). Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Landschaft und Natur, Fachstelle Naturschutz, Zürich.

Das Blauauge (Minois dryas) gehört zu den am stärksten gefährdeten Tierarten des Kantons Zürich. Wenn auch wohl nie wirklich eine allgemein verbreitete Art, ist sein zürcherisches Vorkommen in den letzten 100 Jahren massiv geschrumpft. Bis zum Beginn von Fördermassnahmen waren nur noch die zwei Moorgebiete Robenhuserriet (Gemeinden Pfäffikon, Seegräben, Wetzikon) und Arbach-Rorholz (Rifferswil, Kappel am Albis) besiedelt.

Schiess-Bühler H. 2013: Aktionsplan Blauauge (Minois dryas). Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Landschaft und Natur, Fachstelle Naturschutz, Zürich.

Der Gelbringfalter (Lopinga achine) gehört zu den am stärksten gefährdeten Tierarten des Kantons Zürich. Lebensraum der Art sind die strukturellen Mischhabitate zwischen Wald und Freiland, vorzugsweise im mesophilen Standortsbereich. Der Gelbringfalter gilt als besonders typischer Repräsentant der Offenwaldarten. Ihr Biotop resultiert aus mehreren ursprünglichen Landnutzungsformen, in erster Linie aus der Brennholznutzung im Nieder- und Mittelwald, aus der Waldweide sowie der Streue- und Heugewinnung im Wald und seinem unmittelbaren Randbereich.

Schiess-Bühler H. 2004: Aktionsplan Gelbringfalter (Lopinga achine). Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Landschaft und Natur, Fachstelle Naturschutz, Zürich.

Der Skabiosen-Scheckenfalter (Euphydrias aurinia) war einst im Kanton Zürich weit verbreitet und besiedelte Ried- und Trockenwiesen. Optimale Lebensbedingungen für den Skabiose-Scheckenfalter können vereinfacht folgendermassen umschrieben werden:

- grossflächige, magere bis sehr magere Grünlandlebensräume in enger Nachbarschaft zueinander

- vorwiegend leicht saure, häufiger feuchte, oft wechselfeuchte Standorte

- gutes Angebot an Raupenfutterpflanzen (v.a. Succisa, in zweiter Linie Scabiosa, Knautia, Gentiana sp.) und vielfältiger Blütenhorizont

Schiess-Bühler H. 2004: Aktionsplan Skabiosen-Scheckenfalter (Eurodryas aurinia). Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Landschaft und Natur, Fachstelle Naturschutz, Zürich.

Der Kleine Schillerfalter (Apatura ilia) gehört zu den am stärksten gefährdeten Schmetterlingsarten des Kantons Zürich und wird im Naturschutz Gesamtkonzept des Kantons Zürich als prioritäre Art bezeichnet.

Der Kleine Schillerfalter besiedelt feuchte bis trockene Vorwaldgesellschaften an inneren und äusseren Waldrändern, im lichten Wald, sowie in Schlagfluren und Windwurfflächen.

Rey A. 2013: Aktionsplan Kleiner Schillerfalter (Apatura ilia). Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Landschaft und Natur, Fachstelle Naturschutz, Zürich.

Im 19. Jahrhundert war die Schlingnatter (Coronella austriaca) im Kanton Zürich weit verbreitet und häufig. Heute ist sie im Kanton Zürich vom Aussterben bedroht. Von ihrem einst ausgedehnten Areal sind nur noch wenige, isolierte Reste übrig mit nur noch kleinen Populationen. Die Ursachen sind Lebensraumzerstörung, Lebensraumbeeinträchtigung und Lebensraumverinselung. Ohne Gegenmassnahmen muss befürchtet werden, dass die Schlingnatter im Kanton Zürich in ein paar Jahrzehnten nicht mehr vorkommt.

Dusej G., Müller P. 2004: Aktionsplan Schlingnatter (Coronella austriaca). Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Landschaft und Natur, Fachstelle Naturschutz, Zürich.

Die Bachmuschel (Unio crassus Philipsson) gehört zur Familie der Unionidae (dt. Najaden), die in der Schweiz die Fluss- (Unio spp.) und Teichmuscheln (Anodonta spp.) umfasst. Ihre Fortpflanzung und Ausbreitung hängt direkt vom Vorhandensein ihrer Wirtsfische ab. Die Bachmuschel war einst die häufigste und am weitesten verbreitete der vier Unio-Arten der Schweiz (TURNER et al. 1998). Sie besiedelte früher fast alle Gewässer des Mittellandes vom Genfer- bis zum Bodensee, teilweise den Jura und auch die Voralpentäler. Die kleinen Bäche und Gräben waren ihre Hauptlebensräume.

Vicentini H. 2004: Aktionsplan Bachmuschel (Unio crassus). Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Landschaft und Natur, Fachstelle Naturschutz, Zürich.

Die Grosse Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) zählt zu den am stärksten gefährdeten Tierarten der Schweiz und wird in der Roten Liste als 'vom Aussterben bedroht' eingestuft. Im ganzen Land sind aktuell nur noch sechs lebensfähige Populationen dieser sehr selten gewordenen Libellenart bekannt, drei davon im Kanton Zürich. Zwei der Vorkommen liegen im Zürcher Oberland, eines im Knonauer Amt. Die drastische Abnahme der Art geht auf die Zerstörung der Moore im Zuge der Torf- und Nutzlandgewinnung zurück.

Wildermuth H. 2013: Aktionsplan Grosse Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis L.). Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Landschaft und Natur, Fachstelle Naturschutz, Zürich.

Die Helmazurjungfer (Coenagrion mercuriale) ist in der Roten Liste der gefährdeten Tierarten in der Schweiz als vom Aussterben bedrohte Art (CR) aufgeführt. Dies bedeutet, dass sie in der ganzen Schweiz sehr selten ist und ihre Lebensräume nicht langfristig gesichert erscheinen, somit ein Aussterben durchaus im Bereich des Wahrscheinlichen ist. Über die Vorkommen der Helmazurjungfer im Kanton Zürich wissen wir genau Bescheid: Es sind nur zwei Fundstellen bekannt.

Meier C. 2004: Aktionsplan Helmazurjungfer (Coenagrion mercuriale). Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Landschaft und Natur, Fachstelle Naturschutz, Zürich.

Die Blauflüglige Oedlandschrecke (Oedipoda caerulescens) gehört zu den am stärksten gefährdeten Tierarten des Kantons Zürich. Lebensraum der Art sind sehr locker bewachsene, warm-trockene Rohboden- und Magerstandorte. Während sie früher viel weiter verbreitet war, auch an den Flüssen, im Kulturland und wahrscheinlich in beträchtlichem Umfang auch im sehr offenen Wald, bestehen heute noch 3 bis 4 Vorkommen im Norden des Kantons.

Wolf M., Schiess-Bühler H., Meier C. 2004: Aktionsplan Blauflüglige Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens). Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Landschaft und Natur, Fachstelle Naturschutz, Zürich.

Viele Wildbienen (Hymenoptera: Apidae) sind in der Roten Liste der gefährdeten Tierarten in der Schweiz aufgeführt. Dies bedeutet, dass verschiedene Arten in grossen Teilen des Verbreitungsgebietes gefährdet oder regional deutlich zurückgegangen sind. Über die Vorkommen der Arten im Kanton Zürich wissen wir noch wenig Bescheid, wenngleich sich in den letzten Jahren die Datengrundlage etwas verbessert hat. Wildbienen sind in der ganzen Schweiz bis in grosse Höhen verbreitet.

Neumeyer R., 2004: Aktionsplan Wildbienen (Hymenoptera: Apidae). Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Landschaft und Natur, Fachstelle Naturschutz, Zürich.

Die Vorkommen des Kammmolches (Triturus cristatus Linné) sind schon seit dem ersten Amphibieninventar von 1967-69 gut bekannt. Waren es damals noch 65 Fundstellen, so musste bereits im zweiten kantonalen Inventar der Jahre 1977-81 ein Rückgang um rund 30% auf 45 Vorkommen verzeichnet werden. Von diesen sind seither einige weitere erloschen. Das Inventar von 2003 ergab noch 31 Vorkommen. Die Art ist also im Kanton Zürich stark gefährdet. Es muss auch vermutet werden, dass die Populationen bestandesmässig deutlich abgenommen haben. Der Kammmolch ist – zusammen mit der Kreuzkröte und evtl.

Meier C., 2004: Aktionsplan Kammmolch (Triturus cristatus). Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Landschaft und Natur, Fachstelle Naturschutz, Zürich.

Die Vorkommen des Laubfrosches (Hyla arborea L.) sind gesamtschweizerisch seit ca. 100 Jahren um wohl bis zu 90% zurückgegangen (GROSSENBACHER 1988). In der Ostschweiz liegt das Hauptverbreitungsgebiet der Art im Kanton Zürich, welcher daher eine besondere Verantwortung für ihre Erhaltung trägt. Neben Zürich sind auch die Kantone Aargau und Thurgau als Verbreitungsschwerpunkte für die Erhaltung des Laubfrosches von Bedeutung. Im Kanton Zürich ist der Laubfrosch seit dem 1. Amphibieninventar von 1967-69 deutlich zurückgegangen.

Meier C., 2004: Aktionsplan Laubfrosch (Hyla arborea). Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Landschaft und Natur, Fachstelle Naturschutz, Zürich.

Über die Vorkommen der Kreuzkröte (Bufo calamita Laurenti) in früheren Zeiten sind nicht so viele verlässliche Daten vorhanden wie von der nahe verwandten Erdkröte. So hat zum Beispiel RUTZ (1946) die Art in der Umgebung von Zürich um 1944 nicht gefunden, doch verwechselte er sehr wahrscheinlich die Kreuzkröte mit der Erdkröte. Die ursprünglichen Lebensräume der Kreuzkröte waren vermutlich in Flusslandschaften zu finden, aber auch flache Seeufer sind als Laichgebiete nachgewiesen. In jedem Fall handelte es sich um spärlich bewachsene Tümpel oder Uferpartien.

Meier C., 2004: Aktionsplan Kreuzkröte (Bufo calamita). Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Landschaft und Natur, Fachstelle Naturschutz, Zürich.