Landwirtschaftliche Fläche
Schäden an landwirtschaftlichen Parzellen können in 2 Kategorien unterteilt werden:
Frassschäden an Kulturen
Biber haben eine Vorliebe für Zuckerrüben und Mais. Um diese Art von Kulturen vor den gefrässigen Zähnen zu schützen, können mehrere relativ leicht umsetzbare Lösungen in Betracht gezogen werden. Dazu gehört das Anpflanzen von standortgerechter Ufervegetation (z. B. Weiden) in der Nähe des Wasserlaufs ebenso wie die Extensivierung des betroffenen Gebiets oder das Verlegen von Drähten um das Feld.
Überschwemmung von Grundstücken
Während die durch Biberdämme geschaffenen Wasserrückhalte an sich eher positiv sind (besseres Versickern des Wassers im Boden, Auffüllen des Grundwassers), kann es vorkommen, dass sie falsch platziert werden und Schäden verursachen, z. B. wenn ein Damm zur Überschwemmung eines landwirtschaftlichen Grundstücks führt. Hier können verschiedene Konfliktlösungen gefunden werden, von der Regulierung des problematischen Damms über die Verlegung des Damms bis hin zur Beseitigung des Tieres.
Zu beachten ist, dass gemäss Art. 13 JSG und Art. 10 JSV Schäden an Wäldern und landwirtschaftlichen Kulturen, die von geschützten Arten verursacht werden, vom Bund und den Kantonen entschädigt werden.