Neue Richtlinie zur regionalen Biodiversität und zur Landschaftsqualität (BrBL) : Vorschläge von info fauna
Der Bund und die Kantone bereiten derzeit einen neuen Beitrag zur regionalen Biodiversität und zur Landschaftsqualität (BrBL) vor, welcher den Vernetzungsbeitrag und den Beitrag zur Landschaftsqualität in der Agrarpolitik (AP22+) ersetzen wird. info fauna hat den Kantonen einen Vorschlag unterbreitet, um die "Richtlinie zur regionalen Biodiversität und zur Landschaftsqualität BrBL" zu ergänzen, indem bestimmte Elemente angepasst werden oder für bestimmte Situtationen zusätzliche Massnahmen zugunsten der Fauna zur Verfügung stehen.
Hintergrund
Die Beiträge für die Vernetzung und für die Landschaftsqualität werden ab 2028 in einem neuen Beitrag zur regionalen Biodiversität und zur Landschaftsqualität (BrBL) zusammengefasst. In diesem Zusammenhang wurde eine Richtlinie zum Beitrag zur Biodiversität erlassen. Unsere verschiedenen Artenspezialisten haben jedoch festgestellt, dass mehrere Elemente, die zur Optimierung der Wirksamkeit dieser Massnahmen im Hinblick auf die Biodiversität erforderlich sind, nicht oder nur teilweise berücksichtigt wurden. Das vorliegende Dokument schlägt daher vor, die BrBL (Version 1.2 vom 1.12.2025) zu ergänzen.
Ziele
Das Ziel unserer Ergänzungen zu den vorgeschlagenen Massnahmen und unserer Vorschläge für regionale Massnahmen besteht darin, die den Landwirt*innen vorgeschlagenen Massnahmen im Hinblick auf verschiedene Tierarten oder Tiergruppen zu optimieren. Wir wollten diesen Ergänzungen einen konstruktiven Charakter verleihen und dabei zu grosse zusätzliche Belastungen für die Landwirtschaft vermeiden. Bei diesen verschiedenen Ergänzungen und regionalen Massnahmen haben wir stets die Umsetzbarkeit für die Landwirtinnen und Landwirte im Blick behalten, und es wurden von uns nur Ergänzungen berücksichtigt, die einen signifikanten Beitrag zur Biodiversität leisten.
Wir schlagen den kantonalen Behörden daher diese verschiedenen Ergänzungen und regionalen Massnahmen vor, die sie nach eigenem Ermessen übernehmen können.